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Freie Software für den Staat
09.12.2002 Offene Standards als demokratisches Grundprinzip

Es gibt viele gute Gründe, die für oder gegen den Einsatz Freier Software sprechen, von der Sicherheit bis zur Wirtschaftlichkeit. Wenn die Öffentliche Hand jedoch mit Daten umgeht, sie anlegt, verwaltet und verfügbar macht, geht es in erster Linie um die Einhaltung demokratischer Spielregeln, die auch dem ganzen Staatswesen zugrunde liegen.

Zugänglichkeit von Informationen
Die schweizerische Bundekanzlerin statuiert in ihrem Grusswort auf admin.ch, dass der Bürger einen Anspruch, ja gar ein Recht auf "umfassende und zeitgerechte behördliche Information" besitze. Es ist somit Grundvoraussetzung, dass der Bürger auf diese Informationen auch zugreifen kann. Wenn der Staat seine Informationen frei verfügbar machen will und muss, sollte jeder die zur Verfügung gestellten Daten auch lesen können. Dazu müssen sie in Formaten vorliegen, die unabhängig von der Plattform oder einem Programm vom Anwender geöffnet werden können.

Wenn die Bürger sich eine Software kaufen müssen, damit sie sich informieren können, werden Teile der Bevölkerung von der Nutzung ausgeschlossen und die Zugänglichkeit von Information wird behindert. Nur wenn die Daten in offenen Standards entsprechenden Formaten (ASCII, XML ...) gehalten werden, hat der Staat seine Informationspflicht erfüllt, da es dem Nutzer freigestellt ist, welche technischen Mittel er verwenden will.

Ordnungspolitische Verantwortung
Der Staat muss die Rahmenbedingungen für freien Wettbewerb schaffen. Die Verhinderung von Kartellen und das Durchbrechen von Monopolen sind Kernaufgaben der Ordnungspolitik. Gerade im Software-Bereich sind weltweite Monopole und Konzerne mit ungeheurer Machtfülle entstanden. Verwendet die öffentliche Hand proprietäre Systeme von wenigen Herstellern, leistet sie zunehmender Marktdurchdringung dieser kommerziellen Produkte Vorschub und zementiert eine Entwicklung, die zu verhindern sie den verfassungsmässigen Auftrag hat.

Der Staat darf der gegenwärtigen Monopolisierung im Bereich der Informationssysteme nicht tatenlos zusehen. Vielmehr muss er ihr entgegenwirken und durch den Einsatz offener Standards und entsprechender Produkte eine Vorreiterrolle übernehmen. Die Mittel des Freien Marktes sind für die Erfüllung eines ordnungpolitischen Auftrags unzureichend.

Transparenz in der Datenverwendung
Der Staat verfügt über eine Fülle von Informationen über seine Einwohner. Zusammengesetzt ergeben sie die Horrorvision vom "gläsernen Bürger", über den für staatliche Institutionen alle Details abrufbar sind, von der Handynummer bis zu den familiären Verhältnissen.

Es ist die Pflicht des Staates, die Interessen seiner Bürger zu schützen. Er muss also in der Verwendung der Daten Transparenz schaffen. Wohlgemerkt, es geht nicht darum, dass ein Beweis erbracht werden müsste, sondern es ist das Ziel Nachvollziehbarkeit zu schaffen, dass mit Daten kein Schindluder getrieben wird. Der Staat muss nachhaltig sicherstellen, dass er das Vertrauen seiner Bürger verdient und nach bestem Wissen und Gewissen mit den Daten umgeht. Dazu muss es jedem Bürger möglich sein festzustellen, was mit den Daten geschieht und wer Zugriff erlangen kann.

Die Funktionsweise der Systeme, die personenrelevante Daten verarbeiten, muss bekannt sein. Im Zweifelsfall muss den Bürgern Einblick in den Quellcode der Systeme gewährt werden können. Die Verwendung Freier Software bei allen Institutionen der öffentlichen Hand ist damit keine Frage des ob, sondern nur noch eine Frage des wann, solange sich ein Staat dem Grundprinzip einer demokratischen Gemeinschaft nachhaltig verpflichtet fühlt. Damit ist die Auseinandersetzung mit der Problematik ein Auftrag an die Volksvertreter, an die politischen Beamten und die Entscheidungsträger in der öffentlichen Verwaltung.

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