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Wichtiger EuGH-Entscheid: Transparenz durch frei verfügbare Daten
05.07.2014 [rr]

Die niederländische Politikerin Sophie in 't Veld hatte im Jahr 2009 Zugang zu EU-Dokumenten bezüglich der rechtlichen Grundlagen der SWIFT-Vereinbarung verlangt. Dieser wurde ihr mit Verweis auf Geheimhaltungsbestimmungen verwehrt. In 't Veld erhob Klage. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab in 't Veld recht.

Banken und Finanzistitute setzen SWIFT weltweit zur Übermittlung von Zahlungen und anderen Finanzinformationen ein. In 't Veld erhob Klage, um Zugang zu den Informationen zu erhalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab ihr jetzt recht.

In einer Medienmitteilung meinte der Anwalt, welcher in 't Veld vertrat:

"In diesem Fall ging der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) bis zur Grenze des Zulässigen, um die fundamentalen Rechte der europäischen Bürger auf Transparenz zu beschränken. Und das obschon weitherum anerkannt ist, dass EU-Entscheidungsfindung weniger abgekoppelt vom Volk stattfinden sollte. Der Gerichtsentscheid, welcher dem Ministerrat Einhalt gebietet, ist deshalb ein grosser Sieg für Sophie in 't Veld und die europäischen Bürger. Besonders die Meinung des Gerichts, wonach bewiesen werden muss, dass eine Offenlegung von Dokumenten das öffentliche Interesse gefährdet, ist für Bürger, Journalisten und Interessengruppen sehr wichtig."

Original-Zitat EN:

"In this case the Council again explored the boundaries to restrict the fundamental right of European citizens to administrative transparency. And this despite the widely recognized need to bring European decision-making closer to the people. It is a great victory for Sophie in 't Veld and the European citizens that the Court has now called the Council to order. In particular, the Court's view that a European institution must demonstrate that the disclosure of a document effectively harms the public interest is of great practical importance for journalists, interest groups and all those who wish to obtain access to EU documents."

Auch wenn es hier um EU-Institutionen geht, begrüsst Wilhelm Tux das Urteil: Das Prinzip, wonach die Gefährdung, welche von einer Offenlegung von Akten ausgeht, konkret nachgewiesen werden muss, um deren Veröffentlichung zu verhindern, sollte universell gelten. Oder wie es Opendata.ch formuliert: "Daten öffentlich, frei verfügbar und nutzbar zu machen für mehr Transparenz, Innovation und Effizienz".

Möglich wäre ein Einfluss des Gerichtsentscheides auf die umstrittenenen und wenig transparenten, faktisch geheimen TTIP-Verhandlungen. Allerdings hat das EU-Gericht in einem früheren Entscheid zu ACTA der Europäische Kommission Vertraulichkeit zugestanden.
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